Rechtsprechung
KG, 28.06.2000 - 2 Ss 126/00, 3 Ws (B) 251/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; StVO § 37 Abs. 2 Nr. 4
Regelfahrverbot wegen Rotlichtverstoßes: Einfahren in eine Kreuzung nach Aufleuchten eines Sonderlichtzeichens für Linienbusse
Verfahrensgang
- KG, 28.06.2000 - 2 Ss 126/00, 3 Ws (B) 251/00
- KG, 28.07.2000 - 3 Ws (B) 251/00
Papierfundstellen
- NZV 2001, 91
Wird zitiert von ... (3)
- AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 33/19
Entziehung der Fahrerlaubnis, Aufhebung der Sperrfrist, Nachschulung
Eine erfolgreiche Kursteilnahme ist aber nur ein Indiz für den Wegfall des Eignungsmangels, so dass die Kursbescheinigung nicht zu einer automatischen Aufhebung der Sperre zwingt (KG DAR 04, 657, LG Hof NZV 01, 91, AG Hof NZV 04, 101 m. Anm. Heinrich, AG Kehl BA 14, 182, Athing/v. Heintschel-Heinegg MK 54, Geppert LK 88). - KG, 22.11.2000 - 3 Ws (B) 559/00
Atypischer Rotlichtverstoß beim Linksabbiegen
Eine solche ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht in den geschützten Bereich der Kreuzung eindringen durften, weil die Fahrspuren für den Querverkehr bzw. auch die Fußgängerfurten gesperrt waren (vgl. Kammergericht VRS 99, 210, 212). - AG Schmallenberg, 29.07.2019 - 5 Cs 180 Js 97/19 Eine erfolgreiche Kursteilnahme ist aber nur ein Indiz für den Wegfall des Eignungsmangels, so dass die Kursbescheinigung nicht zu einer automatischen Aufhebung der Sperre zwingt (KG DAR 04, 657, LG Hof NZV 01, 91, AG Hof NZV 04, 101 m. Anm. Heinrich, AG Kehl BA 14, 182, Athing/v. Heintschel-Heinegg MK 54, Geppert LK 88).